Die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Produkten wird kontrovers diskutiert. Leider wird dabei fast immer übersehen, dass Nanopartikel nicht gleich Nanopartikel ist. Grundsätzlich ist zwischen labilen Nanopartikeln und unlöslichen Partikeln zu unterscheiden. Hierbei gilt im Bezug auf unsere Produkte, wir verwenden derzeit nur labile Nanopartikel, sog. liposomal verkapselte Nanopartikel. Diese Liposome sind seit 20 Jahren in kosmetischen Produkten der obersten Preisklasse enthalten. Alle Fachexperten loben die Liposome als Durchbruch in der Kosmetik. Seit mehr als 20 Jahren gibt es keine Nachweise über eine schädliche Wirkung dieser Liposome.
In der aktuellen Stellungnahme des SCCP (scientific commitee on consumer products), einem wissenschaftlichem Gremium, das auf EU Ebene angesiedelt ist, mit dem Titel „preliminary opinion on safety of nanomaterials in cosmetic products“ vom 19.06.2007 werden keine Hinweise auf eine Gefahr von labilen Nanopartikeln gegeben.
Die amerikanische CTFA (cosmetics and toiletteries association) bezeichnet die Nanopartikel, so wie sie derzeit (Artikel vom 21.09.2006, von S. Pittman) verwendet werden als sicher, da diese in den in kosmetischen Produkten angewendeten Partikelgrößen nicht durch die Haut penetrieren und daher auch nicht vom Körper aufgenommen werden. („The general scientific consensus is that there´s no risk to human health”).
Auch auf deutscher Ebene gibt es Stimmen, die in die gleiche Richtung gehen, so schreibt Herr Andreas Hensel (Bundesinstitut für Risikobewertung): „In mehreren Experimenten wurde bestätigt, dass...Nanomaterialien nicht in gesunde Hautzellen des Menschen eindringen, sondern auf der Hautoberfläche verbleiben, ...bislang ist dem BfR kein Fall bekannt, in dem Gesundheitsschäden nachweislich durch Nanopartikel oder Nanomaterialien ausgelöst wurden“.
Zu all diesen Ausführungen kommt hinzu, dass alle unsere Rohstoffe durch unsere Zulieferer auf deren toxikologische Unbedenklichkeit hin getestet werden. Zusätzlich wird die Sicherheit der Produkte durch verschiedene Tests hier bei uns im Hause und ggf. auch durch unabhängige Testinstitute überprüft.
Abschließend beurteilen unsere Chemiker als Sicherheitsbewerter gem. Kosmetikverordnung § 5b, Absatz 2, die Sicherheit des kosmetischen Mittels für die Gesundheit des Verbrauchers. Erst wenn alle Prüfungen, Beurteilungen und sonstigen Ergebnisse den Vorgaben entsprechen, bekommt das Produkt die Freigabe zur Produktion und Auslieferung.

